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Der Überblick über alle wichtigen Änderungen im August 2024.
BAföG steigt
Für bedürftige Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss anstreben, steigen ab August die Grundbedarfssätze des BAföG um 5 Prozent. Auch die Freibeträge für das Einkommen der Eltern oder Partner:innen der Geförderten steigt um 5,25 Prozent. Für Schülerinnen und Schüler, die nicht mehr zu Hause wohnen, steigt die Wohnkostenpauschale auf 380 Euro. Studierende profitieren von der BAföG-Erhöhung ab Beginn des Wintersemesters 2024/25.
Ausbildungsgarantie tritt in Kraft
Das Gesetz zur Aus- und Weiterbildung sieht ab dem 1. August eine Ausbildungsgarantie vor. In Regionen, in denen mehr Absolvent:innen einen Ausbildungsplatz suchen als Ausbildungsplätze angeboten werden, können die Betroffenen eine außerbetriebliche Ausbildung beginnen. Vorrang hat jedoch die betriebliche Ausbildung.
Ausbildungsvergütung steigt
Im August 2024 steigt die Ausbildungsvergütung im Maler- und Lackiererhandwerk sowie für angehende Steinmetz:innen. Von der Erhöhung profitieren rund 20.000 Maler:innen und Lackierer:innen. Für die Steinmetze und Steinmetzinnen gilt die höhere Vergütung bundesweit mit Ausnahme des Freistaats Sachsen.
Heizungsförderung
Ab Ende August können Vermieter:innen von Einfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümer:innen, Kommunen und Unternehmen Zuschüsse für den Austausch von Heizungen bei der Förderbank KfW beantragen. Für Anschaffung und Einbau werden bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst.
Frist für die Steuererklärung endet
Alle, die ihre Steuererklärung 2023 selbst ausfüllen, haben bis zum 31. August 2024 Zeit diese einzureichen. Da der 31. August in diesem Jahr jedoch ein Samstag ist, muss die Steuererklärung bis spätestens Montag, den 2. September, beim Finanzamt eingegangen sein.
Einspeisevergütung bei Photovoltaikanlagen sinkt
Besitzer:innen einer Photovoltaikanlage auf dem Dach, die ab dem 1. August 2024 in Betrieb geht, erhalten weniger Geld für Strom, den sie ins Netz einspeisen. Die Einspeisevergütung sinkt um ein Prozent und liegt für Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von zehn Kilowatt fortan bei 8,11 Cent pro Kilowattstunde.