Was ändert sich beim Elterngeld ab April 2025?

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Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab 1. April 2024

Für Geburten ab dem 1. April 2024 gilt eine neue Einkommensgrenze, ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt. Zudem werden die Möglichkeiten für einen parallelen Bezug von Elterngeld neu gestaltet. Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie hier.

Das Bundesfamilienministerium rechnet damit, dass im Jahr 2024 rund 7.000 Paare von der Absenkung der Einkommensgrenze betroffen sind, was etwa 0,5 Prozent entspricht.

Ab 1. April 2025 sinkt die Einkommensgrenze nochmals für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen: auf 175.000 Euro. Wenn die Grenze überschritten wird, besteht kein Anspruch mehr auf Elterngeld. Nach internen Schätzungen geht das Ministerium davon aus, dass bei diesem Schritt eine "nur geringe Zahl von Alleinerziehenden von der Absenkung der Einkommensgrenze betroffen" sei.

 

Quelle: BMFSFJ