Wissenswertes zur Nachbarschaftshilfe in Hessen

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Wissenswertes für Familien, die Nachbarschaftshilfe in Hessen nutzen wollen.

Für die Anerkennung von Nachbarschaftshilfeangeboten ist die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs wichtig. Dieser darf zum Zeitpunkt des erstmaligen Einsatzes nicht länger als drei Jahre zurückliegen.

Eine frühzeitige Kontaktaufnahme zu der zuständigen Anerkennungsbehörde wird empfohlen.

Ehrenamtliche Personen, die hauswirtschaftliche Dienstleistungen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe anbieten und nach dem Pflegeversicherungsrecht abrechnen möchten, haben folgendes zu beachten:

  • Sie dürfen nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein.
  • Sie dürfen nicht mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft leben.
  • Sie dürfen höchstens drei pflegebedürftige Personen je Kalendermonat unterstützen.
  • Sie dürfen für Leistungen nur eine zeitlich pauschalierte Aufwandsentschädigung verlangen.


Kontaktdaten der Anerkennungsbehörden

Eine Übersicht mit den Kontaktdaten der zuständigen Anerkennungsbehörden in Hessen sowie weitere Informationen zum Thema finden Sie unter
Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Dort finden Sie auch eine Rubrik mit den am häufigsten gestellten Fragen im Zusammenhang mit den Angeboten zur Unterstützung im Alltag.