VZH: Preis- und Mengenauszeichnung müssen stimmen

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Verbraucherzentrale Hessen geht den zunehmenden Beschwerden nach und mahnt Lebensmittelhersteller und Handel ab.

Frederik M. stellt beim Lebensmitteleinkauf immer wieder fest, dass Hersteller und Händler tricksen. Hier stimmen die angegebenen Füllmengen nicht, dort fehlt es an der richtigen Angabe des Grundpreises.

Von den mehr als 3.500 Beschwerden zu Lebensmitteln und Getränken, die im Jahr 2022 in den Verbraucherzentralen aller Bundesländer erfasst wurden, bezog sich knapp jede fünfte (18 Prozent) auf Probleme in Bezug auf den Preis. Die meisten der Preisbeschwerden betrafen fehlerhafte Preisangaben (39 Prozent) gefolgt von sittenwidrig überhöhten Preisen (12 Prozent) und irreführender Werbung über Preise (8 Prozent).

Auch in Hessen waren es vor allem falsche Angaben, zu denen die Beschwerden bezüglich Lebensmittelpreisen eingingen. Preisschilder und Kassenzettel wiesen höhere Mengen aus, als in den Verpackungen steckten. Oder bei einem Käse in Aufgussflüssigkeit stand auf der Vorderseite der Verpackung die Gesamtfüllmenge ohne das Abtropfgewicht. Somit wurde nicht klar, dass die Käsemenge nicht die angegebenen 200 Gramm, sondern nur 125 Gramm betrug.

Nicht nur einen genauen Blick, sondern auch Vorwissen erforderte der Fall von falschen Grundpreisangaben eines Handelsunternehmens. Der Grundpreis ist der Preis für ein Kilogramm oder einen Liter und soll den Preisvergleich verschiedener Angebote ermöglichen. Bei Lebensmitteln in Aufgussflüssigkeit wie sauren Gurken muss sich der Grundpreis auf das Abtropfgewicht beziehen. Nur wer das weiß, konnte erkennen, dass die Preisauszeichnung des Handelsunternehmens bei seiner Eigenmarke nicht stimmen konnte. Das Unternehmen bezog den Grundpreis fälschlich auf das Gesamtgewicht, wodurch seine Angebote günstiger als die von anderen Firmen erschienen.

Hintergrund

Die Auswertungen der Beschwerdestatistik basieren auf der Vorgangserfassung aller 16 Verbraucherzentralen in den insgesamt rund 200 Beratungsstellen in Deutschland. Die Vorgangserfassung stellt die statistische Erfassung der Verbraucherkontakte im Beratungsalltag dar. Die Daten umfassen alle Verbraucherprobleme, die an die Verbraucherzentralen herangetragen werden – direkte Rückschlüsse auf die Häufigkeit des Vorkommens bestimmter Verbraucherprobleme in der Gesamtbevölkerung sind daraus jedoch nicht ableitbar.

Mehr Informationen unter Verbraucherzentrale Hessen