Düsseldorfer Tabelle 2025: Unterhalt pro Kind wird erhöht

Geld mit Richterhammer

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Der Unterhalt für Kinder wird laut neuer Düsseldorfer Tabelle zum 1. Januar 2025 um knapp 1 Prozent angehoben. 

So steigt der Mindestunterhalt in der ersten Altersstufe, 0 – 5 Jahre, von 480 auf 482 €, in der zweiten Altersstufe, 6 – 11 Jahre, von 551 auf 554 €, in der dritten Altersstufe, 12 – 17 Jahre, von 645 auf 649 € und für volljährige Kinder von 689 auf 693 €.

Die zum 1. Januar 2025 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf abrufbar. Gegenüber der Tabelle 2024 sind im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder angehoben worden. Außerdem sind die Anmerkungen zur Tabelle teilweise neu gefasst worden, womit aber keine inhaltlichen Änderungen verbunden sind.

Die Düsseldorfer Tabelle ist ein allgemein anerkanntes Hilfsmittel für die Ermittlung des angemessenen Unterhalts im Sinne des § 1610 BGB. Der notwendige Eigenbedarf für Unterhaltspflichtige, der Selbstbehalt, bleibt gleich, wie bisher, 1450 € für Erwerbstätige und 1200 € für Nichterwerbstätige.

Für Unterhaltspflichtige sind die Zahlbeträge entscheidend. Es handelt sich um die Beträge der Düsseldorfer Tabelle minus hälftiges Kindergeld. Die Düsseldorfer Tabelle 2025 beruht auf der Annahme, dass das Kindergeld von derzeit einheitlich je Kind 250 EUR für das Jahr 2025 zunächst nicht erhöht werden wird. Im Fall einer Änderung der Kindergeldhöhe für 2025 wird die „Zahlbetragstabelle“ entsprechend angepasst.

Die Düsseldorfer Tabelle 2025 hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar, um die Höhe des Kindesunterhalts 2025 zu standardisieren. An der Düsseldorfer Tabelle 2025 orientieren sich die Familiengerichte bei der Festsetzung des Unterhalts 2025, insbesondere des Kindesunterhalts.