News

VZH: Mit Riester die Heizung sanieren

© Deutsche Rentenversicherung_iStock-1191915822

Verbraucherzentrale Hessen weist auf neue Möglichkeit für Riester-Sparer hin.

An die Verbraucherzentrale wenden sich immer wieder Immobilieneigentümer, die ihre Heizung sanieren oder ihre Immobilie dämmen wollen. Im Verlauf der Gespräche stellt sich dann oft heraus, dass sie genau rechnen müssen, bevor Sie eine Finanzierung abschließen und die Aufträge vergeben können.

So auch Rolf M., der ein Einfamilienhaus in der Nähe von Fulda hat, das er in den zurückliegenden Jahren Schritt für Schritt energetisch saniert hat. Wände, Rollläden und Dach sind bereits gedämmt, die Fenster und die Haustür sind erneuert. Als nächstes plant er, eine Wärmepumpe installieren zu lassen. Seine Rücklagen sind infolge der vorangegangenen Sanierungsmaßnahmen jedoch erheblich geschrumpft. Er benötigt daher zusätzliche Mittel. Eine freie Finanzierung ist für ihn nicht die erste Wahl. Vor allem die gestiegenen Zinsen sprechen aus seiner Sicht gegen eine Kreditaufnahme.

Riester kann mehr als nur Rente

Herr M. hatte vor vielen Jahren einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Ihm bietet sich seit Anfang des Jahres 2024 eine weitere Möglichkeit, das Ersparte sinnvoll einzusetzen. Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnimmobilie können nun das Guthaben aus ihren Riester-Verträgen auch für bestimmte energetische Sanierungen nutzen. In den ersten drei Jahren nach dem Erwerb der Immobilie können mindestens 6.000 Euro des Riester-Guthabens für die Sanierung verwendet werden, danach mindestens 20.000 Euro. Grundsätzlich kann aus allen Riester-Verträgen Geld für Maßnahmen wie den Einbau einer Wärmepumpe, die Dämmung, den Austausch von Fenstern und Heizungsanlagen sowie den Einbau digitaler Regelungstechnik verwendet werden, es sei denn, es wird betrieblich geriestert.

Im Falle von Herrn M. wirkt es sich positiv aus, dass er mit seinem Riester-Vertrag über die Jahre ein nicht unerhebliches Guthaben angespart hat. Bei seiner Planung sollte Herr M. besonderen Wert darauflegen, dass alle Maßnahmen die steuerlichen Anforderungen erfüllen und von einem Fachbetrieb bestätigt werden. Und er sollte sich bewusst sein, dass die Entnahme im Nachgang zu versteuern ist. Der Staat unterstützt Riestersparer in der Ansparphase durch Zulagen und Steuervorteile. Die Auszahlung ist ab Rentenbeginn steuerpflichtig, auch wenn das Geld in die Sanierung geflossen ist.

Die Verbraucherzentrale Hessen berät in Rahmen ihrer Altersvorsorge-Beratung über die Verwendung von Riester-Guthaben. Diese Beratungen sind kostenpflichtig. Eine Terminvereinbarung über (069) 97 20 10 900 ist erforderlich. Termine für eine kostenfreie Energieberatung können über 0800 - 809 802 400 vereinbart werden.

Mehr Informationen gibt es auch über die Deutsche Rentenversicherung.