Familienratgeber

Vater hat seine Tochter auf dem Schoß und beide beobachten vergnügt etwas außerhalb des Bildes

Der Ratgeber der FamilienApp Hessen besteht aus mehreren kostenlosen Beratungs-, Hilfs- und Informationsangeboten für Kinder, Jugendliche, Eltern und zum Miteinander der Generationen.

Ratsuchende können sich mit Erziehungsfragen, aber auch mit Fragen aus ihrem Familienalltag an die Telefonberatung oder die Online-Beratung wenden. Auch Probleme zu Gewalt in der Familie oder in der Schule, zu Suchtproblemen, zu Fragen der Pubertät, Schulangst oder Einsamkeit können angesprochen werden. Sollten Sie Entwicklungsauffälligkeiten bei Ihrem Kind beobachten, können Sie sich mit Ihren Fragen an die Arbeitsstelle Frühförderung Hessen wenden.

Darüber hinaus liefert die Verbraucherzentrale Hessen den FamilienApp Inhabenden und ihren Familien als Dienstleister im Bereich des Elternratgebers wertvolle Verbrauchertipps.

Schließlich erhalten Sie vom Institut für Medienpädagogik und Kommunikation Hessen (MuK Hessen) im monatlichen Newsletter der FamilienApp Tipps und Gedankenanstöße zum Umgang mit Medien in Familien.

Verbrauchertipps der Verbraucherzentrale Hessen



Die Verbraucherzentrale Hessen liefert den FamilienApp Inhaberinnen und -inhabern und ihren Familien als Dienstleister im Bereich des Elternratgebers wertvolle Verbrauchertipps. Diese finden Sie in unserem monatlichen Newsletter oder hier im Folgenden.

Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige, werbefreie und kostengünstige Beratung für Verbraucher in allen Lebenslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Ihre Kompetenz basiert auf der Erfahrung von jährlich ca. 100.000 Kontakten mit Verbrauchern in Hessen. Themenschwerpunkte sind Verbraucherrecht, Telefon und Internet, Finanzen und Versicherungen, Energie-Einsparung, Gesundheit und Pflege, Lebensmittel und Ernährung. Ihre Sensorfunktion nutzt sie, um Verbraucherinteressen gegeüber Unternehmen, Politik und Verbänden zu vertreten. Sie ist ein anbieterunabhängiger, parteipolitisch neutraler und gemeinnützig eingetragener Verein. 21 Mitgliedsorganisationen und etwa 150 Einzelmitglieder stehen hinter ihr.

Die Verbrauchernews der letzten Monate
Entdecken Sie hier die wichtigen Informationen und Neuigkeiten aus dem Bereich Verbraucherschutz der vergangenen Monate.

Institut für Medienpädagogik und Kommunikation Hessen (MuK Hessen)

Das Institut für Medienpädagogik und Kommunikation Hessen (MuK Hessen) hat die zentrale Aufgabe der Planung, Organisation und Durchführung medienpädagogischer Veranstaltungen mit dem Ziel umfassender Medienbildung. Dabei geht es vorrangig um das Verhältnis des Menschen zu sich und seinen digitalen Geräten. Die Reflexion der eigenen Medienbiografie und das Kennlernen und Erweitern der eigenen Kompetenzen im Umgang mit sich selbst, den Medien und den anderen Menschen steht dabei im Vordergrund.

Das MuK-Hessen bietet ein umfangreiches Angebot an Online-Seminaren für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Eltern, Mitarbeitende von Institutionen der freien Wirtschaft, ehrenamtlichen Vereinen, der Verwaltung und öffentlichen Trägern.

Im monatlichen Newsletter der FamilienApp ist immer ein aktueller Beitrag des MuK-Hessen enthalten. Hier gelangen Sie zur Sammlung aller Beiträge des MuK-Hessen für die FamilienApp.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des MuK-Hessen.

Telefonberatung für ratsuchende Eltern in Erziehungsfragen



Wenn Eltern Rat brauchen...

  • anonyme und vertrauliche Beratung
  • für Eltern und andere Erziehungsverantwortliche
  • kostenlos in ganz Deutschland aus Festnetz und Mobilfunk
  • Montag bis Freitag von 9 - 11 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 17 - 19 Uhr
  • Telefonnummer 0800 –1110 550

Das Elterntelefon ist ein bundesweites Angebot von Nummer gegen Kummer e.V. - Mitglied im Deutschen Kinderschutzbund
www.nummergegenkummer.de

Unter der bundesweiten Hotline 0800 –1110 550 erhalten Eltern kostenlose telefonische Beratung in Fragen rund um die Erziehung. Fachlich kompetentes Personal, welches einheitlichen Qualitätsstandards unterliegt, steht Eltern gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Die Unterstützung in den gelegentlich auch schwierigen Fragen der Erziehung erfolgt schnell, kompetent und anonym.

Eltern finden unkompliziert und direkt geschulte Beraterinnen und Berater, die sie ernst nehmen, ihnen zuhören und Orientierung und Hilfe zur Selbsthilfe anbieten. Die Anrufer werden darin unterstützt, erste Schritte zur Problemlösung zu ergreifen. Weitere Hilfsangebote und qualifizierte Fachleute können in den entsprechenden Regionen vermittelt werden.

Die Hotline ist immer vormittags (Montag bis Freitag) von 9 bis 11 Uhr und zusätzlich Dienstag und Donnerstag von 17 bis 19 Uhr erreichbar.

Diese bundesweit erreichbare Telefonberatung für Eltern, in Ergänzung zur telefonischen Beratung für Kinder und Jugendliche, „Elterntelefone – Nummer gegen Kummer“, wurde 2001 ins Leben gerufen. Ihre Erreichbarkeit für Eltern aus Hessen wurde speziell für die Familienkarte Hessen zeitlich ausgeweitet. Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.elterntelefon.org

Onlineberatung für Eltern und Jugendliche



Über die Plattform www.bke-beratung.de können sich Eltern und Jugendliche auch online beraten lassen. Rund 80 Fachkräfte aus Erziehungs- und Familienberatungsstellen beantworten Fragen zur Erziehung oder zur eigenen Entwicklung. Zeitlich ungebunden können sich die Ratsuchenden anonym und kostenlos per Einzelberatung oder in Gruppenchats und Foren mit den Fachkräften der bke-Onlineberatung aber auch mit anderen Eltern und Jugendlichen austauschen - ganz wie sie das wünschen. Fast 60.000 Nutzerinnen und Nutzer profitieren bereits von diesem Angebot. Ein informativer Facebook-Auftritt (bke.onlineberatung) sowie die kostenfreie mobile App bke-beratung (apple/android) ergänzen das digitale Beratungsangebot.

Hessen beteiligt sich seit 2005 an dem bundesweiten Projekt, das von der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke.de) getragen und von allen Bundesländern finanziert wird. Die Online-Fachkräfte verfügen allesamt über ein abgeschlossenes psychosoziales Studium und eine therapeutische Ausbildung.

Diese Angebote werden ermöglicht durch eine Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Weitere Informationen zu Familien in Hessen erhalten Sie unter Startseite | familie.hessen.de.

Bundesweites Hilfe-Portal „Sexueller Missbrauch“ der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

Jedes Kind hat ein Recht auf eine Kindheit frei von sexualisierter Gewalt und Missbrauch. Um eine optimale Versorgung für Kinder und Jugendliche mit Missbrauchserfahrungen zu sichern, finden Eltern oder Betroffene sexualisierter Gewalt auf der Seite der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs direkte Hilfsangebote.

Für Interventionen in akuten Gefährdungssituationen wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Jugendamt und / oder den polizeilichen Notruf unter der Nummer 110.

Arbeitsstelle Frühförderung Hessen



Die Arbeitsstelle Frühförderung Hessen ist eine landesweite Fach- und Servicestelle.

Die Arbeitsstelle Frühförderung bietet Informationen und Kontakte rund um das Thema Frühförderung für Familien und Interessierte sowie fachspezifische Inhalte und Angebote für Frühförderfachkräfte und Kooperationspartner aus der Medizin, der Frühpädagogik, der Kinder- und Jugendhilfe, den Frühen Hilfen und weiteren Bereichen.

Frühförderung umfasst Förder- und Unterstützungsangebote für alle Kinder, die in ihrer Entwicklung auffällig, verzögert oder behindert sind. Sie fördert Kinder von ihrer Geburt an bis zum Schulalter.

Ziel der Frühförderung ist, dass Kinder sich so gut wie möglich entwickeln können.
Dazu ist es notwendig, dass Entwicklungsauffälligkeiten oder Behinderungen möglichst früh erkannt werden. Anschließend wird das Kind in seiner Entwicklung individuell unterstützt und gefördert.

Die Angebote der Frühförderung unterstützen Kinder dabei, ihre Stärken zu nutzen, ihre Fähigkeiten zu entfalten an ihrer Lebenswelt teilzuhaben und ein möglichst selbstständiges, unabhängiges und selbstbestimmtes Leben führen zu können.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Arbeitsstelle Frühförderung.

Frühe Hilfen - Unterstützung für werdende Eltern und Familien

Frühe Hilfen in Hessen bedeuten, dass werdende Eltern und Familien mit Kindern im Alter von 0-3 Jahren bei Bedarf Unterstützung bekommen können. Das kann ein Gespräch oder eine Beratung, ein Besuch zu Hause (z. B. von Ehrenamtlichen), Kontakte zu anderen Eltern und Familien, Unterstützung in der Versorgung oder die Vermittlung von Fachkräften sein.

Ziele:
Ziel der Frühen Hilfen ist es, Mütter und Väter frühzeitig zu unterstützen. Während der Schwangerschaft oder nach der Geburt eines Kindes sind Familien mit einer völlig neuen Situation konfrontiert, die es zu meistern gilt. Nicht selten fühlen sich Eltern in dieser neuen Lebensphase erschöpft oder auch überlastet. Frühe Hilfen unterstützen Familien am Beginn der Elternschaft und beugen dadurch einer Verfestigung von Belastungen vor.

Unterstützung:
Unterstützung kann für die einen bereits eine kurzzeitige Begleitung durch eine ehrenamtliche Familienpatin oder einen ehrenamtlichen Familienpartner sein. Für die anderen wären beispielsweise Elterncafés, Beratungen oder auch Kurse ein gutes Angebot, bei denen die Versorgung des Kindes oder die Beziehungsgestaltung zum Kind Thema ist.

Viele Träger bieten auch an, zu den Familien nach Hause zu kommen. In solchen Fällen kann eine Familienhebamme (ab der Schwangerschaft bis zum 1. Lebensjahr des Kindes), eine Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder einen Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (ab Geburt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes) oder eine Ehrenamtliche oder einen Ehrenamtlichen zu Hause vorbeikommen, um die Familien im Alltag zu unterstützen.

In einigen Geburtskliniken in Hessen gibt es das Angebot von Lotsinnen und Lotsen, die nach der Geburt Ihres Babys für Sie da sind. Sie unterstützen Sie bei Ihren ersten Fragen, klären über Leistungen auf und helfen Ihnen ganz praktisch bspw. bei der Anmeldung, Antragstellung oder dem Ausfüllen von Formularen. Außerdem kennen Sie Angebote für Mütter, Väter und Babys in der Umgebung und informieren Sie darüber. Wenn Sie Unterstützung für sich oder Ihr Baby benötigen, stellen Lotsinnen und Lotsen den Kontakt zu den Angeboten der Frühen Hilfen her.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Gemeinsam statt einsam

Die Vereinzelung der Gesellschaft nimmt zu. Waren es früher eher ältere Menschen, die einsam waren, so sind seit einigen Jahren auch jüngere Menschen von Einsamkeit betroffen - und der Trend ist zunehmend. Laut des im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstellten Einsamkeitsbarometers erlebte im Jahr 2021 ungefähr jede siebte Person zwischen 18 und 29 Jahren häufiger als manchmal Einsamkeit. Das sind mehr Menschen als in jeder anderen Altersgruppe. Einsamkeit ist zu einem generationenübergreifenden Thema geworden. Zwar hat nicht erst Corona junge und ältere Menschen oder Alleinerziehende in eine stärker gefühlte Isolation getrieben, aber das Einsamkeitsempfinden ist nach Corona auf einem höheren Niveau geblieben als vor Corona. Einsamkeit gibt es in jeder Altersgruppe und in verschiedenen Lebenssituationen. Sie hat unterschiedliche Ursachen und sie wirkt sich je nach Altersgruppe und Lebenssituation unterschiedlich aus.

Einsamkeit ist mehr als nur ein individuelles Problem. Bereits vor Corona wurden in Hessen Strukturen und Projekte gefördert, um Einsamkeit zu begegnen und das soziale Miteinander zu stärken, z. B. im Bereich des Städtebaus und auch die Schulen nehmen sich des Themas mittlerweile an. Zudem hat die Bundesregierung gemeinsam mit vielen Akteurinnen und Akteuren die Strategie gegen Einsamkeit entwickelt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Kompetenznetzes Einsamkeit. Angebote gegen Einsamkeit, auch in Hessen, können auf der Website des Kompetenznetzes erfasst werden und sind hier zu finden.

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung

Solange man jung und gesund ist, beschäftigt man sich nicht gerne mit der Frage, was zu tun ist, wenn ein volljähriges Familienmitglied durch einen plötzlichen Verkehrsunfall oder durch eine schwere Erkrankung in seiner Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit eingeschränkt wird oder diese verliert.

Doch jeder Mensch kann durch einen Unfall, eine Krankheit, eine Behinderung oder aufgrund nachlassender geistiger Kräfte nicht nur im Alter in die Lage kommen, dass wichtige Angelegenheiten des eigenen Lebens nicht mehr selbst geregelt werden können. Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, wer dann für Sie handeln und entscheiden wird?

Wenn Sie auf fremde Hilfe angewiesen sind, gibt es in allen Lebensbereichen eine ganze Reihe von Entscheidungen, die von anderen Menschen für Sie getroffen werden müssen. Auch wenn man, solange man jung und gesund ist, hieran nicht gern denkt, sollte man sich rechtzeitig mit der Situation einer möglichen eigenen Hilflosigkeit befassen. Unser Recht stellt für diesen Fall verschiedene Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Über diese wollen wir Sie hier informieren. Um im Fall eigener Hilflosigkeit sicher zu sein, dass Ihre Helferinnen oder Helfer Ihre Wünsche, Vorstellungen und Überzeugungen respektieren, aber auch um den Personen, die Sie dann unterstützen, die Aufgabe zu erleichtern, sollten Sie rechtzeitig Vorsorge treffen.

Dies ist möglich durch die rechtlichen Instrumente der

  • Vorsorgevollmacht,
  • Betreuungsverfügung und
  • Patientenverfügung

Liegt keine Vorsorgevollmacht vor und kommen Sie in eine Situation, in der Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können, wird durch das Amtsgericht (Betreuungsgericht) eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt. Auch in diesem Fall erhalten Sie die Chance, soweit wie möglich Ihr Leben eigenständig zu gestalten. Denn die Betreuerin oder der Betreuer hat sich im Rahmen des Möglichen an den Wünschen des betroffenen Menschen zu orientieren und soll die Betreuung so gestalten, dass sie sich an seine jeweiligen Bedürfnisse und noch vorhandenen Fähigkeiten anpasst. Das betreuungsgerichtliche Verfahren berücksichtigt daher besonders die Rechte und die Eigenständigkeit der betroffenen Personen.

Weiterführende Informationen zu diesen Fragen bietet die Broschüre „Betreuungsrecht“, die gemeinsam vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration und dem Hessischen Ministerium der Justiz herausgegeben wird. Neben ausführlichen Erläuterungen, worauf Sie im Einzelnen achten sollten, finden Sie hilfreiche Vordrucke und Musterformulare. Die Broschüre ist auch in leichter Sprache erhältlich.

Wenn Sie weitere Beratung und Unterstützung bei der Erstellung einer vorsorgenden Verfügung benötigen, können Sie mit einer kommunalen Betreuungsbehörde oder mit einem Betreuungsverein in Hessen Kontakt aufnehmen. Die Anschriften finden Sie in der Betreuungsrechtsbroschüre.

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter nachstehendem Link: www.betreuungsrecht.hessen.de.

Pflege in Hessen

Auf der Homepage www.pflege-in-hessen.de erhalten Sie umfassende Informationen zum Thema Pflege.

Um einen Überblick zu erhalten, was im Pflegefall zu tun ist, können sich unter nachstehendem Link einen individuellen Leitfaden zusammenstellen: Leitfaden.
Anhand Ihrer Angaben werden Sie in bis zu dreizehn Schritten zu allen notwendigen Überlegungen und Maßnahmen geführt, die im Pflegefall anstehen – von der Beratung bis zur Auswahl des passenden Pflegeangebotes.

Auf diesem Weg entsteht Ihr persönlicher Leitfaden, der sich speichern und ausdrucken lässt.

Miteinander der Generationen

Die Hessische Landesregierung hat die Seniorenpolitische Initiative (SPI) gestartet, um vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung die Lebenssituation älterer Menschen zu analysieren und neue Handlungskonzepte und -optionen zu entwickeln. Älteren Menschen soll ein selbstbestimmtes, aktives und sozial eingebundenes Leben ermöglicht werden. Die Solidarität der Generationen ist hier von entscheidender Bedeutung.

Unter dem Dach der SPI initiierte die Hessische Landesregierung in den Jahren 2012-2014 das Modellprojekt „Aufbau von Senioren- und Generationenhilfen“. Ziel war es, das Angebot der Senioren- und Generationenhilfen auszubauen, die Einrichtung neuer Projekte zu begleiten und die im Modellprojekt erzielten Erfahrungen auch weiteren interessierten Kommunen zugänglich zu machen. 2019 wurde eine landesweite Koordinierungsstelle „Senioren- und Generationenhilfen“ bei der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. (HAGE e.V.) eingerichtet. Diese auch Fach- und Vernetzungsstelle Senioren- und Generationenhilfe genannte Koordinierungsstelle fördert den Auf- und Ausbau von Nachbarschaftshilfen und Seniorengenossenschaften. Sie trägt als hessenweites, niederschwelliges Beratungsangebot dazu bei, die unterschiedlichen Akteure vor Ort zu unterstützen und zu vernetzen. Fachtage und Austauschforen mit verschiedenen Themenschwerpunkten tragen zur Vernetzung bei.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Der Einsatz für jüngere Generationen, die viel von den Erfahrungen der Älteren profitieren können und die andererseits ihre Sichtweisen an die Seniorinnen und Senioren weitergeben, umfasst beispielsweise die Betreuung von Kindern, Hilfe bei den Hausaufgaben oder auch Lesepatenschaften. Jüngere können dazu beitragen, dass ältere Menschen möglichst lange in ihrem gewohnten Wohnumfeld bleiben können, z.B. durch Begleitdienste bei Arztbesuchen oder Nachbarschaftshilfen, wie die Erledigung von Einkäufen.

Unsere Gesellschaft wird immer älter. Dadurch steigt auch die Zahl der pflegebedürftigen Menschen. Pflege tritt häufig unerwartet ein, ist schwer planbar und oft mit einer hohen Belastung verbunden. In Hessen werden dennoch über drei Viertel der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt, mehrheitlich durch ihre Angehörigen oder Menschen aus dem nahen Umfeld. Von ihnen ist der größte Teil zugleich berufstätig, so dass die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege durch gezielte Angebote schon heute von großer Bedeutung ist. Und in Zukunft noch an Wichtigkeit gewinnen wird. Neben konkreten Angeboten, wie beispielsweise flexible Arbeitszeiten oder Telearbeit, gehört hier auch die Schaffung eines Arbeitsumfeldes, in dem die Pflege von Angehörigen kein Tabu ist, dazu. Die Hessische Landesregierung verfolgt das Vereinbarkeitsthema im Rahmen der Seniorenpolitischen Initiative mit hoher Priorität. So wurde z. B. die Charta zur Vereinbarkeit Beruf und Pflege entwickelt. 2022 war das 10-jährige Jubiläumsjahr der Charta. Sie ist Bindeglied aller Maßnahmen der Vereinbarkeitsinitiative und hat bundesweit Vorreiter-Charakter. Im Rahmen der Vereinbarkeitsinitiative werden zudem Fachveranstaltungen, Kompetenztrainings für Mitarbeiter und Führungskräfte und die Schulung von betrieblichen Pflege-Guides entwickelt und durchgeführt. Die Qualifizierung von Pflege-Guides wird inzwischen als Regelangebot der AOK geführt.

Weitere Informationen finden Sie unter: