Unfallversicherung

Junge klettert auf einen Baum

Das Land Hessen unterstützt die Familien mit einer kostenlosen Unfallversicherung bei seinem Dienstleister SV SparkassenVersicherung.

Der Versicherungsschutz für Kinder, deren Eltern bzw. alleinerziehende Elternteile die Nutzungsvoraussetzungen der FamilienApp Hessen erfüllen und in der FamilienApp Hessen angemeldet sind, gilt nun bis zum Abschluss der Grundschulzeit. Die Kinder sind automatisch unfallversichert. Die Beiträge übernimmt das Land Hessen.

Für eine Schadensmeldung finden Sie das Online-Formular hier: Online-Formular 

Als Vertragsnummer geben Sie bitte unbedingt das Stichwort „FamilienApp Hessen“ an.

Für wen gilt die Unfallversicherung?

Kinder bis zum Abschluss der Grundschulzeit und deren Eltern bzw. alleinerziehende Elternteile.

Wann beginnt und endet die Unfallversicherung?

Für Erwachsene beginnt die Unfallversicherung ab der vollendeten Geburt des betreuten Kindes und endet mit dessen drittem Geburtstag. Für Kinder beginnt die Unfallversicherung ab Vollendung der Geburt und endet mit Abschluss der Grundschulzeit.

Wann und wo gilt die Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung gilt 24 Stunden am Tag und weltweit. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind nur Kriegs- und Krisengebiete.

Wie bin ich versichert? Mit welchen Versicherungssummen?

Die Versicherungssummen für Elternteile betragen:


20.000 Euro   

für Invalidität

5.000 Euro

für Tod

5.000 Euro

für Bergungskosten

1.000 Euro

für kosmetische Operationen incl. Zahnbehandlung und Zahnersatz

 

Die Versicherungssummen für Kinder betragen:

 

20.000 Euro   

für Invalidität

5.000 Euro

für Tod

5.000 Euro

für Bergungskosten

1.000 Euro

für kosmetische Operationen incl. Zahnbehandlung und Zahnersatz

50 Euro

für "Rooming-In"

Was bedeutet "Invalidität"?

Invalidität bedeutet eine bleibende körperliche Einschränkung, z. B. den Verlust der Sehkraft. Wir leisten bei Invalidität infolge eines Unfalls entsprechend des Invaliditätsgrades, z. B. erhalten Sie bei einem Invaliditätsgrad von 30% denselben Prozentsatz aus der Versicherungssumme.

Was bedeutet "Tod"?

Kommt die versicherte Person infolge eines Unfalles zu Tode, zahlen wir die Versicherungssumme für den Todesfall in voller Höhe an die Erben aus.

Was bedeutet "Bergungskosten"?

Darunter versteht man z. B. Kosten für Rettungswagen, Rettungshubschrauber, Sucheinsätze, ärztlich angeordnete Krankentransporte und Überführungen aus dem Ausland nach einem unfallbedingten Todesfall. Wir erstatten nachgewiesene Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme.

Was sind "kosmetische Operationen"?

Als kosmetische Operation gilt eine ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine durch einen Unfall hervorgerufene bleibende Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben, z. B. die Entfernung einer Narbe im Gesicht oder den Ersatz von bei einem Unfall ausgeschlagenen Schneidezähnen. Wir erstatten nachgewiesene Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme.

Was ist "Rooming-In"? Wann bekomme ich die Leistung?

Darunter versteht man die Unterbringung/Übernachtung von Elternteilen in einem Krankenhaus, während Ihre Kinder dort infolge eines Unfalles stationär aufgenommen sind und behandelt werden. Sofern ein Elternteil an drei aufeinander folgenden Tagen mit dem Kind im Krankenhaus übernachtet, erbringen wir die "Rooming-In"-Leistung in Höhe von einmalig 50 Euro.

Kann ich die Versicherungssummen erhöhen oder zusätzliche Leistungen vereinbaren?

Sie haben die Möglichkeit, selbst eine zusätzliche Unfallversicherung für sich und Ihre Familie abzuschließen. Wenn Sie sich darüber genauer informieren möchten, haben Sie mehrere Möglichkeiten: Der SV Berater in Ihrer Nähe, der Kundenberater Ihrer Sparkasse, oder Sie besuchen uns im Internet unter www.sparkassenversicherung.de. Hier können Sie auch ganz einfach einen Betreuer in Ihrer Nähe über unsere onlineBeratersuche ermitteln.

Ich habe bereits eine Unfallversicherung. Gilt die Unfallversicherung der FamilienApp trotzdem?

Die Unfallversicherung der FamilienApp gilt unabhängig von anderweitig bestehenden Unfallversicherungen. Im Schadensfall erhalten Sie Leistungen aus allen für Sie bestehenden Verträgen. Die Leistungen werden nicht gegeneinander aufgerechnet.

Reicht der Unfallversicherungsschutz der FamilienApp für mich aus?

Bei dem Unfallversicherungsschutz der FamilienApp handelt es sich um eine Grundabsicherung. Der tatsächliche Versicherungsbedarf wird in aller Regel deutlich höher sein. Wenn Sie sich darüber genauer informieren möchten, haben Sie mehrere Möglichkeiten: Der SV Berater in Ihrer Nähe, der Kundenberater Ihrer Sparkasse, oder Sie besuchen uns im Internet unter www.sparkassenversicherung.de. Hier können Sie auch ganz einfach einen Betreuer oder eine Betreuerin in Ihrer Nähe über unsere online-Beratersuche ermitteln.

Muss ich mich anmelden oder einen Antrag stellen, um den Unfallversicherungsschutz zu bekommen?

Nein, Sie haben den Unfallversicherungsschutz bereits durch den Download der FamilienApp Hessen erworben.

Muss ich für den Unfallversicherungsschutz einen Beitrag entrichten?

Nein, der Beitrag ist in der FamilienApp enthalten und wird vom Land Hessen übernommen.