Vorsorge treffen

Im Rahmen des demographischen Wandels verändert sich mitunter die Altersstruktur der Bevölkerung in Deutschland dahingehend, dass der Anteil der älteren Bevölkerung im Vergleich zum Anteil der jüngeren Bevölkerung größer wird. In diesem Zuge steigt die Zahl der pflegebedürftigen Menschen.

Diese Entwicklung kann Väter und Mütter – also Sie als Nutzerinnen und Nutzer der FamilienApp– unerwartet vor große Herausforderungen stellen. Im Falle einer Hilfs- oder Pflegebedürftigkeit Ihrer eigenen Eltern können Sie - mitunter kurzfristig und unerwartet - vor großen Herausforderungen stehen, gerade wenn eine Berufstätigkeit sowie die Kindererziehung wenig zeitliche Flexibilität erlauben. Wie versorge ich pflegebedürftige Angehörige, wenn ich nicht vor Ort oder berufstätig bin?

In Hessen werden mehr als drei Viertel aller Pflegebedürftigen von ihren Angehörigen versorgt, wovon nur ein Viertel die Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nimmt. Von daher sind präventive Hinweise auf Unterstützungsangebote eine wichtige Maßnahme im Rahmen der FamilienApp Hessen.

Das Thema der „Vorsorge“ kann aber auch schon dann bei jüngeren Familien eine Rolle spielen, wenn plötzlich ein jüngeres Familienmitglied durch einen Verkehrsunfall oder eine schwere Erkrankung nicht mehr handlungs- oder entscheidungsfähig wird. In solchen Fällen ist eine frühzeitige Vorsorge durch Vorsorgevollmachten, Betreuungs- oder Patientenverfügungen hilfreich und entlastend.

Unter dem Stichwort "Vorsorge treffen" erfahren Sie zudem, wie mit Generationen- und Seniorenhilfen die Idee der Familie neu belebt werden kann. Dies kann beispielsweise durch Leih-Omas und Leih-Opas geschehen, die vorlesen oder bei den Hausaufgaben helfen. Außerdem erhalten Sie umfangreiche Tipps und Informationen, wie Sie Berufstätigkeit, Kindererziehung und Pflege eines Angehörigen besser miteinander vereinbaren können.
Im Folgenden finden Sie weiterführende Informationen rund um das gesamte Thema "Vorsorge treffen" sowie Broschüren und Links, die es Ihnen als Familie ermöglichen sollen, eine Hilfestellung sowie wertvolle Tipps zu erhalten.

Frühzeitig vorsorgen durch Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen

Solange man jung und gesund ist, beschäftigt man sich nicht gerne mit der Frage, was zu tun ist, wenn ein volljähriges Familienmitglied durch einen plötzlichen Verkehrsunfall oder durch eine schwere Erkrankung in seiner Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit eingeschränkt wird oder diese verliert.

Doch jeder Mensch kann durch einen Unfall, eine Krankheit, eine Behinderung oder aufgrund nachlassender geistiger Kräfte nicht nur im Alter in die Lage kommen, dass wichtige Angelegenheiten des eigenen Lebens nicht mehr selbst geregelt werden können. Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, wer dann für Sie handeln und entscheiden wird?

Wenn Sie auf fremde Hilfe angewiesen sind, gibt es in allen Lebensbereichen eine ganze Reihe von Entscheidungen, die von anderen Menschen für Sie getroffen werden müssen. Auch wenn man, solange man jung und gesund ist, hieran nicht gern denkt, sollte man sich rechtzeitig mit der Situation einer möglichen eigenen Hilflosigkeit befassen. Unser Recht stellt für diesen Fall verschiedene Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Über diese wollen wir Sie hier informieren. Um im Fall eigener Hilflosigkeit sicher zu sein, dass Ihre Helferinnen oder Helfer Ihre Wünsche, Vorstellungen und Überzeugungen respektieren, aber auch um den Personen, die Sie dann unterstützen, die Aufgabe zu erleichtern, sollten Sie rechtzeitig Vorsorge treffen.

Dies ist möglich durch die rechtlichen Instrumente der

  • Vorsorgevollmacht,
  • Betreuungsverfügung und
  • Patientenverfügung

Liegt keine Vorsorgevollmacht vor und kommen Sie in eine Situation, in der Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können, wird durch das Amtsgericht (Betreuungsgericht) eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt. Auch in diesem Fall erhalten Sie die Chance, soweit wie möglich Ihr Leben eigenständig zu gestalten. Denn die Betreuerin oder der Betreuer hat sich im Rahmen des Möglichen an den Wünschen des betroffenen Menschen zu orientieren und soll die Betreuung so gestalten, dass sie sich an seine jeweiligen Bedürfnisse und noch vorhandenen Fähigkeiten anpasst. Das betreuungsgerichtliche Verfahren berücksichtigt daher besonders die Rechte und die Eigenständigkeit der betroffenen Personen.

Weiterführende Informationen zu diesen Fragen bietet die Broschüre „Betreuungsrecht“, die gemeinsam vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration und dem Hessischen Ministerium der Justiz herausgegeben wird. Neben ausführlichen Erläuterungen, worauf Sie im Einzelnen achten sollten, finden Sie hilfreiche Vordrucke und Musterformulare. Die Broschüre ist auch in leichter Sprache erhältlich.

Wenn Sie weitere Beratung und Unterstützung bei der Erstellung einer vorsorgenden Verfügung benötigen, können Sie mit einer kommunalen Betreuungsbehörde oder mit einem Betreuungsverein in Hessen Kontakt aufnehmen. Die Anschriften finden Sie in der Betreuungsrechtsbroschüre.

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter nachstehendem Link www.betreuungsrecht.hessen.de

 

 

Pflege in Hessen

Auf der Homepage www.pflege-in-hessen.de erhalten Sie umfassende Informationen zum Thema Pflege.

Um einen Überblick zu erhalten, was im Pflegefall zu tun ist, können sich unter nachstehendem Link einen individuellen Leitfaden zusammenstellen:

Leitfaden

Anhand Ihrer Angaben werden Sie in bis zu dreizehn Schritten zu allen notwendigen Überlegungen und Maßnahmen geführt, die im Pflegefall anstehen – von der Beratung bis zur Auswahl des passenden Pflegeangebotes.

Auf diesem Weg entsteht Ihr persönlicher Leitfaden, der sich speichern und ausdrucken lässt.

Miteinander der Generationen

Die Hessische Landesregierung hat die Seniorenpolitische Initiative (SPI) gestartet, um vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung die Lebenssituation älterer Menschen zu analysieren und neue Handlungskonzepte und -optionen zu entwickeln. Älteren Menschen soll ein selbstbestimmtes, aktives und sozial eingebundenes Leben ermöglicht werden. Die Solidarität der Generationen ist hier von entscheidender Bedeutung.

Unter dem Dach der SPI initiierte die Hessische Landesregierung in den Jahren 2012-2014 das Modellprojekt „Aufbau von Senioren- und Generationenhilfen“. Ziel war es, das Angebot der Senioren- und Generationenhilfen auszubauen, die Einrichtung neuer Projekte zu begleiten und die im Modellprojekt erzielten Erfahrungen auch weiteren interessierten Kommunen zugänglich zu machen. 2019 wurde eine landesweite Koordinierungsstelle „Senioren- und Generationenhilfen“ bei der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. (HAGE e.V.) eingerichtet. Diese auch Fach- und Vernetzungsstelle Senioren- und Generationenhilfe genannte Koordinierungsstelle fördert den Auf- und Ausbau von Nachbarschaftshilfen und Seniorengenossenschaften. Sie trägt als hessenweites, niederschwelliges Beratungsangebot dazu bei, die unterschiedlichen Akteure vor Ort zu unterstützen und zu vernetzen. Fachtage und Austauschforen mit verschiedenen Themenschwerpunkten tragen zur Vernetzung bei.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Der Einsatz für jüngere Generationen, die viel von den Erfahrungen der Älteren profitieren können und die andererseits ihre Sichtweisen an die Seniorinnen und Senioren weitergeben, umfasst beispielsweise die Betreuung von Kindern, Hilfe bei den Hausaufgaben oder auch Lesepatenschaften. Jüngere können dazu beitragen, dass ältere Menschen möglichst lange in ihrem gewohnten Wohnumfeld bleiben können, z.B. durch Begleitdienste bei Arztbesuchen oder Nachbarschaftshilfen, wie die Erledigung von Einkäufen.

Unsere Gesellschaft wird immer älter. Dadurch steigt auch die Zahl der pflegebedürftigen Menschen. Pflege tritt häufig unerwartet ein, ist schwer planbar und oft mit einer hohen Belastung verbunden. In Hessen werden dennoch über drei Viertel der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt, mehrheitlich durch ihre Angehörigen oder Menschen aus dem nahen Umfeld. Von ihnen ist der größte Teil zugleich berufstätig, so dass die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege durch gezielte Angebote schon heute von großer Bedeutung ist. Und in Zukunft noch an Wichtigkeit gewinnen wird. Neben konkreten Angeboten, wie beispielsweise flexible Arbeitszeiten oder Telearbeit, gehört hier auch die Schaffung eines Arbeitsumfeldes, in dem die Pflege von Angehörigen kein Tabu ist, dazu. Die Hessische Landesregierung verfolgt das Vereinbarkeitsthema im Rahmen der Seniorenpolitischen Initiative mit hoher Priorität. So wurde z. B. die Charta zur Vereinbarkeit Beruf und Pflege entwickelt. 2022 war das 10-jährige Jubiläumsjahr der Charta. Sie ist Bindeglied aller Maßnahmen der Vereinbarkeitsinitiative und hat bundesweit Vorreiter-Charakter. Im Rahmen der Vereinbarkeitsinitiative werden zudem Fachveranstaltungen, Kompetenztrainings für Mitarbeiter und Führungskräfte und die Schulung von betrieblichen Pflege-Guides entwickelt und durchgeführt. Die Qualifizierung von Pflege-Guides wird inzwischen als Regelangebot der AOK geführt.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

Gemeinsam aktiv

Wohnen im Alter

 

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Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege